Beschlüsse des Stadtrates
10.05.2024 Thun, ThunDonnerstag, 2. Mai 2024, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun
1. Verein Mokka Leistungsvertrag 2025–2028; Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine wiederkehrende Ausgabe von 188 000 Franken inkl. MWST für die Jahre 2025– 2028
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 3. April 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von 188 000 Franken inkl. MWST als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2025 – 2028 an den Verein Mokka.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Postulat P 20/2023 betreffend Erweiterung der öffentlichen Abfall-Sammelstellen für PET-Flaschen und Kunststoff (Sammelsack); Thomas Bieri (SVP), Franz Schori (SP) vom 15. Dezember 2023; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
3. Postulat P 22/2023 betreffend einen Bericht zur künftigen Nutzung der bestehenden Gebäude auf dem Areal der Schadaugärtnerei unter den Aspekten der Denkmalpflege und als Ort der Begegnung; Franz Schori (SP), Jonas Baumann (EVP), Peter Aegerter (SVP), Thomas Hiltpold (Grüne) und Mitunterzeichnende vom 15 Dezember 2023; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
4. Interpellation I 13/2023 betreffend Zukunft und Zukunftsfähigkeit des Kunstmuseums Thun; Fraktion FDP/Die Mitte, Mark van Wijk (FDP), Alois Studerus (Die Mitte) vom 15. Dezember 2023; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
5. Interpellation I 14/2023 betreffend erneuerbare Wärmeverbünde; Thomas Lanz (Grüne), Fraktion Grüne vom 15. Dezember 2023;
Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
6. Fragestunde F 10/2024 betreffend Umsetzung von bereits überwiesenen Vorstössen im Schulbereich; SVP-Fraktion; Fraktion FDP/Die Mitte vom 29. April 2024; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 6 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 3. Mai 2024
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär
