Gemeindeabstimmung vom 9. Juni

  02.05.2024 Thun, Thun

Gemäss Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) und Art. 12 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) werden Abstimmungen spätestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden die Vorlagen bekannt gegeben und es wird darüber informiert, wo und wann zusätzliche Informationen zu den Geschäften eingesehen werden können.

Am 9. Juni findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlage statt:

Arealentwicklung «Neue Freistatt»
1. Genehmigung der Arealentwicklung «Neue Freistatt» mit folgenden Teilbeschlüssen:
a) Heimfallentschädigung oder entsprechende Abgeltung zugunsten der Gemeinnützigen Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) Freistatt Thun in der Höhe von 3.32 Mio. Franken.
b) Bewilligung einer Anlage ins Finanzvermögen in der Höhe von 2.86 Mio. Franken für die Rückbaukosten.
c) Abgabe einer Fläche von rund 15 505 m2 im Baurecht an die Gemeinnützige Bauund Wohngenossenschaft (GBWG) Freistatt Thun zu einem jährlichen Baurechtszins von 228 000 Franken.
d) Abgabe einer Fläche von rund 8255 m2 im Baurecht an die Städtische Pensionskasse Thun zu einem jährlichen Baurechtszins von mindestens 192 000 Franken.
e) Überführung einer Teilfläche von 663 m2 ab Parzelle Thun 1 Gbbl. Nr. 357 (Lindenplatz) im Wert von 132 600 Franken vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung).
f) Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von 400000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.077 (Bilanzkonto Nr. 140.01.01) für die Projektierung und die Realisierung des Lindenplatzes.

2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. Dieser Auftrag umfasst die Vollmacht, die definitiven Verträge mit geringfügigen Anpassungen, welche sich zum Beispiel aus der definitiven Vermessung oder der definitiven Etappierungsplanung ergeben, abzuschliessen.

Einzelheiten zur Vorlage und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Abstimmungsmaterial zugestellt. Weitere Informationen zur Vorlage sind unter www.thun.ch/ sitzung (Stadtratssitzung vom 21. März 2024) ersichtlich.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 18. Mai, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 7. Juni, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 4. Juni, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 13. Juni, im Thuner Amtsanzeiger.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).

Der Gemeinderat


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