Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision
16.05.2024 Thierachern, ThierachernBaureglement: Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) und Einführung Antennenanlagen-Artikel mit Priorisierungsplan
Nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung und nach der Beschlussfassung an der Urne, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat von Thierachern bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderungen im Rahmen der Genehmigung und nach der 1. Auflage der Teilrevision der Ortsplanung mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. Auflage:
– Anpassungen Baureglement mit markierten Änderungen nach Auflage und Beschlussfassung
Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
– Erläuterungsbericht mit markierten Änderungen nach Auflage und Beschlussfassung
– Mitwirkungsbericht
Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 16. Mai bis und mit 17. Juni in der Gemeindeverwaltung auf. Alle Unterlagen sind zudem unter www.thierachern.ch/aktuell/publikationen abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, einzureichen.
Thierachern, 6. Mai 2024
Der Gemeinderat