Stadt Thun; Rechtsetzung
10.05.2024 Thun, ThunStipendienreglement (SSG 438.301)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 234 vom 24. April 2024 die Revision des Stipendienreglementes genehmigt. Diese wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.
Verordnung über den «Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung» (SSG 423.15)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 235 vom 24. April 2024 die Revision der Verordnung über den «Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung» genehmigt. Diese wird auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
