Baupublikation Reutigen
23.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ReutigenBauherrschaft: Naos Invest GmbH, André Lengen, Allmendingen-Allee 2, 3608 Thun.
Projektverfasserin: Zumbühl & Russo Architekten GmbH, Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch landw. Gebäude; Neubau Zweifamilienhaus; temp. Baustelleninstallationsplatz Parzelle Nr. 174.
Standort / Parzellen: Bühlweidli 45 (Zwieselberg), Parzellen Nr. 385 + 174.
Zone: Wohnzone 2 und Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG). Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG). Unterschreiten des Abstandes zu Leitungen (Art. 21 Wasserversorgungsreglement und 9 Abwasserreglement).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich B.
Hinweis: Baustelleninstallationsplatz ist temporär (LWZ).
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Im Trennsystem: Anschluss an öff. Schmutzabwasser, Versickerung des Dachwassers vor Ort (Typ b).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 13. Mai 2024
Baubewilligungsbehörde Reutigen
