Gemeindeversammlung
23.05.2024 Buchholterberg, BuchholterbergBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr,
Kirchgemeindehaus Heimenschwand
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2023;
a) Beratung und Genehmigung
b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
2. Organisationsreglement Totalrevision; Beratung und Genehmigung
3. Strassensanierungen 2019–2021; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
4. Ortsplanungsrevision 2020; Beratung und Genehmigung
5. Reglement zur Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzes Totalrevision;
Beratung und Genehmigung
6. Sanierung Lehrerwohnhaus Badhus; Genehmigung Verpflichtungskredit
7. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 3 und 6 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Traktanden 2, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 3. Juli bis 2. August bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Die Gemeindeverwaltung