Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun

  27.06.2024 Thun, Thun

Zustimmung zu den Leistungsverträgen gemäss Kantonalem Kulturförderungsgesetz (KKFG) mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung, Vertragsperiode (2025–2028)
Der Kulturrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2024 den Leistungsverträgen 2025– 2028 mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung (Kunstmuseum Thun und Thun-Panorama, Stadt- und Regionalbibliothek Thun, Theater in Thun, Stiftung Schloss Thun, Schlosskonzerte Thun, Bachwochen Thun, Museum Schloss Oberhofen) zugestimmt. Die Verträge treten vorbehältlich der Ergreifung des Referendums und unter Vorbehalt der Zustimmung durch das zuständige Organ der jeweiligen Standortgemeinde und durch den Regierungsrat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeindeverbandes kann innert 90 Tagen ab Publikation das Referendum ergriffen werden (Art. 25 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012).

Beginn der Referendumsfrist: 27. Juni 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 24. September 2024

Das Behördenreferendum kann von 10% der Verbandsgemeinden verlangt werden. Das Volksreferendum kann von 2% der in den Verbandsgemeinden wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten verlangt werden.

Das Sammeln und die Einreichung der Unterschriften richten sich sinngemäss nach den Artikeln 124 bis 132 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (PRG). Einreichungsstelle der beglaubigten Unterschriften: Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun, Hofstettenstrasse 114, 3602 Thun (Art. 21 Organisationsreglement des Gemeindeverbandes Kulturförderung vom 9. September 2015).

Die Verträge können nach Vereinbarung auf der Geschäftsstelle des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Thun, Hofstettenstrasse 114, 3602 Thun, eingesehen werden.

Thun, 21. Juni 2024
Gemeindeverband Kulturförderung
Region Thun
Stefan Haslebacher
Geschäftsführer


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