Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  13.06.2024 Thun, Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2024 in Anwendung von Art. 43, Art. 47 lit. b und Art. 47 lit. n Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 225 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 3432.5060.001 (Bilanzkonto Nr. 14060.01.01) für die Beschaffung einer Eisaufbereitungsmaschine (Ersatz der bisher dieselbetriebenen Eisaufbereitungsmaschine Abgasstufe BO1).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung bei der Regierungsstatthalterin von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 4. Juni 2024
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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