Beschlussfassung
04.07.2024 Thierachern, ThierachernGeringfügige nachträgliche Änderung der Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung 2020/2022: Antennenanlagen und Umsetzung BMBV, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV).
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Thierachern hat die im Genehmigungsverfahren erforderliche, vorerwähnte geringfügige Änderung der Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung 2020/2022: Antennenanlagen und Umsetzung BMBV am 24. Juni beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Alle Unterlagen sind zudem unter www.thierachern.ch/aktuell/ publikationen abrufbar.
Thierachern, 24. Juni 2024
Der Gemeinderat