Urnenwahlen vom 27. Oktober (Proporz und Majorz)

  04.07.2024 Oberhofen, Oberhofen

Der Gemeinderat hat für den 27. Oktober die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 aufgrund des Organisationsreglements vom 1. Januar 2023 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen finden am 24. November statt.

Es sind zu wählen:

1. Verhältniswahlen (Proporzwahlen)
6 Mitglieder Gemeinderat
2. Mehrheitswahlen (Majorzwahlen)
Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder Gemeinde- und Gemeinderatspräsident

Gemäss Art. 53 des Wahl- und Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 5. August, 12.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis zum vorgenannten Zeitpunkt durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen oder Vertretern miteinander verbunden werden.

Die Wahlvorschläge haben, gemäss Art. 53 ff. des Wahl- und Abstimmungsreglements, folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.

2. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

3. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.

4. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.

Das Formular für die Wahleingaben kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Oberhofen, 27. Juni 2024
Der Gemeinderat


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