Baupublikation Reutigen
11.07.2024 Baupublikationen, Reutigen, BaupublikationenGesuchsteller: Pfister Christina und Simon, Allmend 19, 3647 Reutigen.
Projektverfasserin: Wiedmer Holzbau AG, Angen 25, 3753 Oey.
Bauvorhaben: Neubau Autounterstand; Neubau Geräteschuppen/-schrank; Türe anstelle Garagentor.
Standort: Allmend 19, Reutigen-Gbbl. 804, Wohnzone.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 35 GBR i.V.m. Art. 80 SG.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich B.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: DW: Entwässerung über Schulter (Versickerung vor Ort).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 5. August 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 1. Juli 2024
Baubewilligungsbehörde Reutigen