Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  29.08.2024 Thun, Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 2,1 Millionen Franken als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 5310.5200.004 (Bilanzkonto Nr. 14200.01.01) für Ersatzbeschaffungen der Thuner Schulen Informatikinfrastruktur aus IVS3.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 27. August 2024
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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