Einsatz von Videoüberwachungen

  31.10.2024 Thierachern, Thierachern

Gestützt auf Art. 123 und 124 i.V.m. Art. 125 des Polizeigesetzes (PolG; BSG 551.1), verfügt die Gemeinde Thierachern:

1. Der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Art. 123 PolG (an öffentlichen Orten) wird nach Erteilung der Bewilligung durch die Kantonspolizei Bern vom 28. Oktober 2024 in der Veloeinstellhalle, Oberstufenschule der Gemeinde Thierachern an der Blumensteinstrasse 1 angeordnet.
2. Der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Art. 124 PolG (zum Schutz öffentlicher Gebäude) wird nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Bern vom 28. Oktober 2024 in der Veloeinstellhalle, Oberstufenschule der Gemeinde Thierachern an der Blumensteinstrasse 1 angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine Beschwerde muss in mindestens zwei Exemplaren eingereicht werden und einen Antrag, eine Begründung und die Unterschrift enthalten. Der angefochtene Entscheid und die greifbaren Beweismittel sind beizulegen.

Bezugsquelle
Das Original der Verfügung kann bei der Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, angefordert werden.

Thierachern, 28. Oktober 2024
Der Gemeinderat Thierachern
sig. Heunert, Gemeinderatspräsident
sig. Arn, Gemeindeschreiberin


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