Fakultatives Referendum

  31.10.2024 Buchholterberg, Buchholterberg

Kontrolle der privaten Hofdüngeranlagen; Kreditbeschluss
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober einen Kredit von Fr. 110 000.– für die Kontrolle der privaten Hofdüngeranlagen beschlossen. Die Beitragszusicherung des Kantons erfolgt nach Kreditbeschluss der Gemeinde.

Dieser Beschluss unterliegt daher gemäss Art. 25 Abs. 1 Organisationsreglement dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigen (mindestens fünf Prozent = zurzeit 61 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten) können unterschriftlich verlangen, dass dieser Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Ein allfälliges Referendum ist bis 30. November beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, einzureichen.

Die Unterlagen liegen ab 31. Oktober während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf oder können unter www.buchholterberg.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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