Gemeindeversammlung
24.10.2024 Buchholterberg, BuchholterbergMittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr, Turnhalle Hasenäscht, Heimenschwand
Traktanden:
1. Budget 2025
Beratung und Genehmigung
2. Finanzplan 2024–2029
Kenntnisnahme
3. Reglement über die Gemeinderatsentschädigung Totalrevision
Beratung und Genehmigung
4. Abfallreglement Totalrevision
Beratung und Genehmigung
5. Wahlen
Gemeindepräsidium
Gemeinderat
Betriebskommission
Bildungskommission
6. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 3 und 4 liegen 30 Tage und die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchhol terberg.ch) heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www. buchholterberg.ch) eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 11. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.