Gerichtliches Verbot

  24.10.2024 Verbote

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere das unberechtigte Betreten, Aufhalten und Verunreinigen des Grundstückes durch Abfälle sowie das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art (an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden am Tag).

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Thun, 26. September 2024
Für die Eigentümerin: CASA Bewirtschaftungs AG sig. Vanessa Meier

Richterlich bewilligt: Thun, 11. Oktober 2024
Regionalgericht Oberland Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin: sig. Neuhaus

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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