Inkraftsetzung einer Erlassänderung

  24.10.2024 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 14. Oktober 2024 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:

– Personalverordnung
Die Verordnung liegt ab 24. Oktober bis 22. November in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. Januar 2025 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat


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