Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  17.10.2024 Oberhofen, Oberhofen

Freitag, 22. November 2024, 19.30 Uhr, im Restaurant Rebleuten

Traktanden:
1. Protokoll der BG-Versammlung vom 27. Mai 2024; Genehmigung
2. Budget 2025; Genehmigung
3. Finanzplan 2024 – 2029; Kenntnisnahme
4. Wahlen
5. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 27. Mai liegt bei der Burgerschreiberei vom 22. Oktober bis 21. November öffentlich auf. Eine Anmeldung unter info@ burgergemeinde-oberhofen.ch ist dafür erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.burger gemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Oberhofen, 9. Oktober 2024
Der Burgerrat


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