Öffentliche Auflage

  31.10.2024 Buchholterberg, Buchholterberg

Änderung des Zonenplanes (Gartenbau Knecht; Parzelle Nr. 1293)
Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung des Zonenplanes (Gartenbau Knecht; Parzelle Nr. 1293) zur öffentlichen Auflage.

Die Auflageakten beinhalten:
– Die Änderung des Zonenplanes und Baureglements
– Erläuterungsbericht
– Vorprüfungsbericht des AGR
– Entwurf der Verfügungen zum Ausgleich des Planungsvorteils nach BauG
Art. 142 ff. (mit Beilagen)

Die Akten liegen ab 31. Oktober bis 2. Dezember in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf www.bucholterberg.ch heruntergeladen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, einzureichen.

Heimenschwand, 24. Oktober 2024
Der Gemeinderat


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