Öffentliche Bekanntmachung

  17.10.2024 Thun, Thun

Änderung der Überbauungsordnung «Schorenstrasse»

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 18. Oktober 2023 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Schorenstrasse» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. September 2024 genehmigt.

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, zur Einsichtnahme offen.

Thun, 14. Oktober 2024
Der Gemeinderat


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