Rechtsetzung
31.10.2024 Thun, ThunAbfallverordnung (SSG 822.11)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 748 vom 23. Oktober 2024 die Revision der Abfallverordnung genehmigt. Diese wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Gebührentarif zum Abwasserreglement (SSG 154.233.01)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 749 vom 23. Oktober 2024 die Revision des Gebührentarifs zum Abwasserreglement genehmigt. Diese wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Die Wortlaute der Erlasse können bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
