Baupublikation Thun
31.10.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ReutigenGesuchstellerin: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens.
Vertreterin: Swiss Infra Services SA, Marco Lichtsteiner, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Complan AG, Michael Henzer, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern.
Standort / Parzelle: Autobahn A6 – Brücke Simmentalstrasse, Thun 2 Gbbl. Nr. 3019.
Zone BR 2002: Verkehrsfläche.
Zone BR 202X: Autobahn.
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage (inkl. 5G) für Salt Mobile SA (BE_5011D).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25 BR Thun 202X). Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 2. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0093 eBau-Nr. 2024-2658 / 183655
Thun, 28. Oktober 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun