Baupublikation Uttigen

  14.11.2024 Uttigen, Baupublikationen-, Uttigen

Bauherrschaft: Andreas und Maria Steffen, Schürmatt 8, 3628 Uttigen.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, David Reichen, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Sanierung und Aufstockung bestehendes Einfamilienhaus Nr. 9 mit Wechsel der Firstrichtung; Ausbau zum Zweifamilienhaus.
Nachträgliches Baugesuch: Therapieplatz als nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Bauernhaus Nr. 8.
Standort / Parzelle: Schürmatt 9, 3628 Uttigen, Parzelle Nr. 4 (Kienersrüti, 885.2).
Koordinaten: 2 609 432 / 1 183 209.
Zone: Landwirtschaftszone.
Ausnahme: Art. 24b RPG i.V. mit Art. 40 RPV (Therapieplatz).
Gewässerschutz: Regenabwasser: Neubau Versickerungsanlage Typ A, Versickerung auf eigener Parzelle. Schmutzabwasser: Anschluss bestehend.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Uttigen, Bühlweg 1, 3628 Uttigen / online via eBau.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Unterlagen können auch via eBau (Auflage und Bekanntmachung) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG.). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Uttigen, 14. November 2024
Bauverwaltung Uttigen


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