Beschlüsse des Stadtrates

  28.11.2024 Thun, Thun

Donnerstag, 21. November, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Spezialkommission zur Behandlung der parlamentarischen Initiative betreffend Stärkung der Thuner Volksschule und der Schulkommission (PI 01/2024); Ersatzwahl für die zurückgetretene Natalie Althaus (Grüne)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst:
In die Spezialkommission zur Behandlung der parlamentarischen Initiative betreffend Stärkung der Thuner Volksschule und der Schulkommission (PI 01/2024) wird als Mitglied anstelle von Natalie Althaus (Grüne) per sofort gewählt: Michelle Marbach (Grüne).

1. Kadettenkommission; Wahl von Nadine Hunziker anstelle der zurückgetretenen Nadia Schmidiger

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 16. Oktober 2024,
beschliesst:
1. Von der Demission von Nadia Schmidiger per 10. September 2024 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Nadia Schmidiger wird Nadine Hunziker, geb. 1976, von Basel und Kirchleerau AG, Lehrerin, wohnhaft Nünenenstrasse 28, 3600 Thun, als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt, und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Schulkommission; Wahl von Niklaus Schefer (SP) anstelle von Len Graber (SP)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 30. Oktober 2024,
beschliesst:
1. Von der Demission von Len Graber per 31. Dezember 2024 als Mitglied der Schulkommission wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Len Graber wird Niklaus Schefer, geb. 1968, von Appenzell, Gymnasiallehrer, wohnhaft Rosenweg 5, 3600 Thun, als Mitglied in die Schulkommission gewählt, und zwar ab 1. Januar 2025 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Neue Tangentiallinie Thun – Steffisburg; Genehmigung der Durchführung eines dreijährigen Versuchsbetriebs durch Bewilligung zweier Verpflichtungskredite für neue Ausgaben von gesamthaft 2,118 Millionen Franken für die Betriebskosten von 2026 – 2028 sowie für die Planung und die Realisierung der provisorischen Haltestelleninfrastruktur

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 23. Oktober 2024,
beschliesst:
1. Vorbehältlich der Kreditbewilligung durch das zuständige Organ der Gemeinde Steffisburg wird die Durchführung eines dreijährigen Versuchsbetriebs einer neuen tangentialen Buslinie Thun
– Steffisburg mit folgenden Teilbeschlüssen genehmigt:
a) Bewilligung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 1,5 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung Spezialfinanzierung Parkinggebühren für die Betriebskosten des dreijährigen Versuchsbetriebs.
b) Bewilligung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 618 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Spezialfinanzierung Parkinggebühren, Verpflichtungskredit-Nr. 4410.5010.001, Bilanzkonto Nr. 14017.01.01, für die Planung und die Realisierung der provisorischen Haltestellen.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Postulat P 15/2024 betreffend Veloabstellplätze in städtischen Parkhäusern; Nathalie Althaus (Grüne), Michelle Marbach (Grüne), Fraktion Grüne vom 13. Juni 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

6. Postulat P 18/2024 betreffend Bekämpfung der Lichtverschmutzung in der Stadt Thun; Thomas Lanz (Grüne) und Fraktion Grüne vom 4. Juli 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

7. Postulat P 20/2024 betreffend Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen gegen den Verkehrslärm; Barbara Lehmann Rickli (FDP), Fraktion FDP/Die Mitte, Alice Kropf (SP) vom 22. August 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

8. Postulat P 17/2024 betreffend Prüfung der Gesamtkosten zur Erreichung des Zieles Netto 0 bis 2035 in der Verwaltung der Stadt Thun; Mark van Wijk (FDP), Fraktion FDP/Die Mitte und Mitunterzeichnende vom 13. Juni 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

9. Fragestunde F 22/2024 betreffend Weihnachtsbeleuchtung; Thomas Bieri (SVP) vom 19. November 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

10. Fragestunde F 23/2024 betreffend Entwicklung Meyer Burger AG; Mark van Wijk, FDP, Fraktion FDP/Die Mitte, vom 19. November 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde F 24/2024 betreffend Café Thunerhof; Thomas Bieri (SVP), SVP-Fraktion, Nina Siegenthaler (SP), Nicolas lauser (GLP), Mark Van Wijk (FDP), Alois Studerus (die Mitte), vom 19. November 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

12. Fragestunde F 25/2024 betreffend KMU-Forum; Fraktion SVP, Mark van Wijk (FDP), vom 19. November 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 3 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 4 bis 12 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 4, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 39 Buchstabe c der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 21. November 2024
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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