Stadt Thun; Rechtsetzung
21.11.2024 Thun, ThunFeuerwehrverordnung (FWV, SSG 871.2)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 789 vom 6. November 2024 die Revision der Feuerwehrverordnung genehmigt. Diese wird auf 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
