Veröffentlichung

  14.11.2024 Sigriswil, Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezmber 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2024 die «Gemeindeinternen Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen» genehmigt hat. Die Richtlinien treten per 1. Januar 2025 in Kraft und können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat


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