Baupublikation Thun

  14.11.2024 Thun, Baupublikationen-, Thun

Gesuchsteller: Phillipp Buri, Flurweg 9, 3600 Thun.
Projektverfasserin: anneler hungerbühler ag, Länggasse 13, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Flurweg 9, Thun 1 Gbbl. Nr. 999.
Zone BR 2002: Wohnen W2, Strukturgebiet Nr. S 1 «Thuner Mischung».
Zone BR 202X: Wohnen W3, Strukturgebiet Nr. S 1 «Thuner Mischung».
Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss zu Wohnraum und Fassadensanierung.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung minimale abgeschrägte Raumhöhe (Art. 67 Abs. 2 BauV).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone Au.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0546 eBau-Nr. 2024-16829

Thun, 31. Oktober 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun


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