Stocken-Höfen
28.11.2024 Stocken-Höfen, Stocken-HöfenGenehmigung Gebührenreglement; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat am 19. November 2024, nach Stellungnahme durch den Preisüberwacher, das revidierte Gebührenreglement genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2025 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.
Die Genehmigung des Gebührenreglements unterliegt gemäss Art. 14 lit. c und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.stockenhoefen.ch heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: bis 27. April 2025; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat
