Baupublikation Thun

  14.11.2024 Thun, Baupublikationen-, Thun

Gesuchstellerin: Pensimo Management AG, Josefstrasse 214, 8005 Zürich.
Projektverfasserin: J. Willers Engineering AG, Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern.
Standort / Parzelle: Bälliz 60/60a, Thun 1 / 2 Gbbl. Nr. 153.
Zone BR 2002: Wohnen/Arbeiten W/ A3+, Altstadtgebiet, A III «Bälliz», ZPP C Bälliz Altstadtgebiet, A III «Bälliz» (BR 202X).

Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Teilerneuerung Gebäudetechnik: Ersatz Ölheizung mit Wasser/Wasser-Wärmepumpe (Aarewasserfassung); Ersatz Kältemaschine; Ersatz Lüftungsanlage (Luftfassungen an der Aussenfassade bleiben identisch); Installation PV-Anlage auf dem Vordach.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstands (Art. 43 BR Thun 2002 / Art. 84 BR Thun 202X). Bauten und Anlagen am oder über öffentlichem Gewässer (Art. 48 WBG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0407 eBau-Nr. 2024-12605

Thun, 5. November 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun


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