Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger Strassenplan Kantonsstrasse

  12.12.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.

Kantonsstrasse Nr.: 229.5,
Kreuzweg – Heimenschwand

Gemeinde: Unterlangenegg, Buchholterberg

Vorhaben: 410.20305 / Instandsetzung Rötzihubel-Rotache

Strassenplan: «Instandsetzung Rötzihubel – Rotache»

Erlass am: 24. Oktober 2024

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung
Unterlangenegg, Kreuzweg 118f,
3614 Unterlangenegg;
Gemeindeverwaltung Buchholterberg,
Dorf 19, Postfach 18,
3615 Heimenschwand

Die Unterlagen können auch elektronisch unter www.be.ch/mitwirkungen-und-plan auflagen-tiefbauamt eingesehen werden.

Auflagedauer: 12. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025

Gwatt, 12. Dezember 2024
Tiefbauamt, OIK I


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