Öffentliche Planauflage

  05.12.2024 Thun, Thun

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO b «Areal Scheibenstrasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Unterlagen können während 40 Tagen, vom 6. Dezember 2024 bis 14. Januar 2025, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Dienstag, 14. Januar 2025, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 81 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 29. November 2024
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote