Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
19.12.2024 Thun, ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2024 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 222 200.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 4220.5060.007 (Bilanzkonto 14065.01.01) für die Ersatzbeschaffung Branddienstbekleidung der Feuerwehr Thun.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 11. Dezember 2024
Stadt Thun
Der Gemeinderat
