Protokoll der Gemeindeversammlung

  05.12.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Gemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 kann ab 5. Dezember während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat


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