Auflage Protokoll Gemeindeversammlung

  09.01.2025 Uttigen, Uttigen

Gemäss Art. 67 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen (OgR) wird das Protokoll der Gemeindeversammlung nach der Unterzeichnung durch Protokollprüferinnen und Protokollprüfer während 10 Tagen öffentlich aufgelegt.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 liegt vom 9. bis 23. Januar öffentlich auf. Das Protokoll kann während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder via Homepage der Gemeinde www.uttigen.ch bezogen werden.

Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden.
Der Gemeinderat


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