Ausserordentliche Gemeindeversammlung

  09.01.2025 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Dienstag, 14. Januar 2025, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden:
1. Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat
2. Ersatzanschaffung neue Schülerpulte Schule Forst-Längenbühl; Genehmigung eines Verpflichtungskredites
3. Friedhof- und Bestattungsreglement; Genehmigung Totalrevision
4. Informationen des Gemeinderates
5. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das neue Friedhof- und Bestattungsreglement (Totalrevision) liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und ist auf www.3636.ch einsehbar.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, Dezember 2024
Der Gemeinderat


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