Beschlüsse des Stadtrates
03.01.2025 Thun, ThunFreitag, 20. Dezember 2024, 18.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Wahlkommission; Wahl von Romina Frei anstelle des zurücktretenden Christian Feller
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. November 2024,
beschliesst:
1. Von der Demission von Christian Feller aus der Wahlkommission per 31. Dezember 2024 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Christian Feller wird Romina Frei, geb. 1997, von Wyssachen, Pflegefachfrau, wohnhaft Falkenstrasse 14, 3604 Thun, als Mitglied in die Wahlkommission gewählt, und zwar ab 1. Januar 2025 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Gesamtsanierung Kindergarten Hohmad.
Genehmigung des Ausführungskredits; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 773 500.– für den wertvermehrenden Teil der baulichen Massnahmen
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. November 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 773 500.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.009 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Durchführung der Phase Ausführung für die Sanierung und die Erweiterung des Kindergartens Hohmad.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Sammelgeschäft Verpflichtungskreditkontrolle 2024. Genehmigung Nachkredite; Bewilligung eines Nachkredits in der Höhe von Fr. 450 920.45 zum Verpflichtungskredit vom 21. September 2006 für die Sportstättenplanung, Sofortmassnahmen Breitensport. Bewilligung eines Nachkredits in der Höhe von Fr. 48 017.85 zum Verpflichtungskredit vom 20. November 2014 für das Krematorium Thun-Schoren, Neubau, Vorbereitungs- und Wettbewerbskredit. Bewilligung eines Nachkredits in der Höhe von Fr. 20 533.80 zum Verpflichtungskredit vom 1. Juli 2020 für die Übergangslösung flächiges Queren Freienhofgasse
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 68 Absatz 1 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. November 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredits von Fr. 450 920.45 als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2410.5000.001 (Bilanzkonto 14000.01.01) für die Sportstättenplanung, Sofortmassnahmen Breitensport.
2. Bewilligung eines Nachkredits von Fr. 48 017.85 als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2212.5040.007 (Bilanzkonto 14040.01.01) für das Krematorium Thun-Schoren, Neubau, Vorbereitungs- und Wettbewerbskredit.
3. Bewilligung eines Nachkredits von Fr. 20 533.80 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit 2512.5010.066 (Bilanzkonto 14010.01.01) für die Übergangslösung flächiges Queren Freienhofgasse.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Fragestunde F 26/2024 betreffend Entschädigung Schulkommission; Mark van Wijk (FDP) und Valentin Borter (SVP) vom 17. Dezember 2024; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 4 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 20. Dezember 2024
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär