Protokoll der Gemeindeversammlung

  23.01.2025 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Gemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Januar 2025 kann ab 23. Januar während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Forst-Längenbühl einzureichen.
Der Gemeinderat


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