Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

  03.01.2025 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet «Im Dörfli / Lengmoos / Hübeli / Im Loch» (Oberstocken)

Der Gemeinderat Stocken-Höfen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. Januar bis 3. Februar 2025, in der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Webseite der Gemeinde Stocken-Höfen unter www.stockenhoefen.ch verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Der Gemeinderat


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