Stadt Thun; Rechtsetzung
03.01.2025 Thun, ThunVerordnung über die Verwendung der Mittel aus der Spezialfinanzierung Ausgleich von Planungsvorteilen (VVMA) (SSG 701.11)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 941 vom 18. Dezember 2024 die Revision der Verordnung über die Verwendung der Mittel aus der Spezialfinanzierung Ausgleich von Planungsvorteilen genehmigt und auf 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
