Beschlüsse des Stadtrates
23.01.2025 Thun, ThunFreitag, 17. Januar 2025, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Wahl des Stadtratsbüros 2025; gemäss Artikel 14 und Artikel 20 Absatz 3 Geschäftsreglement Stadtrat
a) Stadtratspräsidium (Grüne)
b) Erstes Vizepräsidium (SP)
c) Zweites Vizepräsidium (SVP)
d) Zwei Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen (GLP/EVP/EDU und FDP/Die Mitte)
Gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen sowie auf die Beratungsergebnisse der Präsidienkonferenz vom 14. Dezember 2022 und 10. Januar 2023 und in Anwendung von Artikel 14 und Artikel 20 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Stadtrats gewählt:
– Stadtratspräsident Thomas Lanz, Grüne
– Erste Vizepräsidentin Alice Kropf, SP
– Zweiter Vizepräsident Valentin Borter, SVP
– Stimmenzählerin Vanessa Meier, GLP/EVP/EDU
– Stimmenzähler Claude Schlapbach, FDP/Die Mitte
2. Stadträtliche Kommissionen 2025; Wahl der Präsidien und Vizepräsidien der Sachkommissionen
Gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen sowie auf die Beratungsergebnisse der Präsidienkonferenz vom 14. Dezember 2022 und 10. Januar 2023 und in Anwendung von Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 21 des Geschäftsreglements des Stadtrats, werden die Präsidien und Vizepräsidien der Sachkommissionen wie folgt gewählt:
a) SAKO P+StE
Präsident
Markus van Wijk, FDP/Die Mitte
Vizepräsident
Peter Aegerter, SVP
b) SAKO B+L
Präsidentin
Angelika Zimmermann, FDP/Die Mitte
Vizepräsidentin
Michelle Marbach, Grüne
c) SAKO BiSK
Präsident
Thomas Bieri, SVP
Vizepräsidentin
Malenka Schmutz, Grüne
d)SAKO Si+So
Präsidentin
Marianna Oesch Bartlome, SP
Vizepräsident
Simon Badertscher, GLP/EVP/EDU
e) SAKO FiRU
Präsident
Franz Schori, SP
Vizepräsident
Michael McGarty, GLP/EVP/EDU
3. Wahlkommission; Wahl von Anisa Nuredini (parteilos) und Christine Löhrer (Grüne) anstelle der zurückgetretenen Jürg Hofmann (parteilos) und Peter Stutz (Grüne)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. Dezember 2024,
beschliesst:
1. Von den Demissionen von Jürg Hofmann und Peter Stutz per 31. Dezember 2024 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz werden ab 17. Januar 2025 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer, folgende Mitglieder in die Wahlkommission gewählt:
– Anisa Nuredini (parteilos), geb. 2004, von Thun, Kauffrau, wohnhaft von May-Strasse 5, 3604 Thun.
– Christine Löhrer (Grüne), geb. 1948, von Waldkirch SG, lic. iur., wohnhaft Seefeldstrasse 14, 3600 Thun.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2028 (ESAF 2028); Bewilligung eines Verpflichtungskredites im Umfang von 650 000 Franken für Sach- und Dienstleistungen der städtischen Abteilungen und 300 000 Franken als Barbeitrag für eine neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2026–2028 für die Beteiligung der Stadt Thun als Austragungsort
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. Dezember 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 950 000 Franken (650 000 Franken Sach- und Dienstleistungen und 300 000 Franken Barbeitrag) zulasten der Erfolgsrechnungen 2026–2028 für die Austragung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2028 in Thun.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Interpellation I 11/2024 betreffend Ver schmutzung der Stadt Thun durch Hunde-Urin; Thomas Bieri (SVP) vom 24. Oktober 2024; Beantwortung
Der Interpellierende erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
6. Fragestunde F 01/2025 betreffend Ersatz- ÖV-Angebot an der Seestrasse bis zur Beendigung der Bauarbeiten von Ende November 2025; Franz Schori (SP), Michael Mc Garty (GLP), Mark van Wijk (FDP), Jonas Baumann (EVP), Michelle Marbach (Grüne/Junge Grüne), Angelika Zimmermann (Die Mitte), SP-Fraktion, Fraktion Grüne/ Junge Grüne, Fraktion Die Mitte/FDP vom 14. Januar 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 3 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 4 bis 6 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 17. Januar 2025
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär
