Fakultatives Finanzreferendum

  06.02.2025 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 25 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Ortsplanung; Wiederaufnahme
Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit von Fr. 80 000.– für die Wiederaufnahme der Ortsplanung.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten, d.h. 27 Stimmberechtigte, können bis zur Referendumsfrist vom 10. März die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen (Einreichung bei der Gemeindeverwaltung).

Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 30. Januar 2025
Der Gemeindrat


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