Öffentliche Planauflage

  06.02.2025 Sigriswil, Sigriswil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Überbauungsordnung «Hirschen», Gunten
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Hirschen», Gunten (bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften) mit Änderung des Uferschutzplans zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. Februar bis 10. März, in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auf der Webseite der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch, eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.

Bei Fragen zur Planung stehen Ihnen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und der Bauherrschaft an folgenden Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung:
– Donnerstag, 13. Februar, zwischen 17 und 20 Uhr
– Montag, 17. Februar, zwischen 15 und 18 Uhr

Besten Dank für Ihre Voranmeldung bis 10. Februar an die Gemeindeverwaltung (Telefon 033 252 90 50, Mail: bau@sigriswil.ch).

Allfällige Einspracheverhandlungen werden am 9. April stattfinden. Einsprechende werden gebeten, sich für diesen Tag bereitzuhalten.

Sigriswil, 3. Februar 2025
Der Gemeinderat


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