Öffentliche Bekanntmachung

  06.02.2025 Thun, Thun

Zone mit Planungspflicht «Schadaugärtnerei» Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 17. November 2022 beschlossene Zone mit Planungspflicht BC «Schadaugärtnerei» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. Dezember 2024 genehmigt.

Die Zone mit Planungspflicht tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.

Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 30. Januar 2025
Der Gemeinderat


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