Ausserordentliche Gemeindeversammlung

  20.03.2025 Uttigen, Uttigen

Am Mittwoch, 23. April 2025, 20.00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen statt.

Traktanden:
1. Anpassung Organisationsreglement vom 6. Juni 2024

2. Verschiedenes / Orientierungen des Gemeinderats

Rechtsgrundlage
Die Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung erfolgt, gestützt auf Art. 31 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen. Der Gemeinderat gibt die Traktanden mindestens 30 Tage vor der Versammlung im amtlichen Publikationsorgan bekannt.

Auflage / Information
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind auch auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Im Gemeindeblatt März 2025, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der ausserordentlichen Gemeindeversammlung (Botschaft).

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.

Der Gemeinderat


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