Baupublikation Burgistein

  01.05.2025 Baupublikationen, Burgistein, Baupublikationen-

Gesuchstellerin: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, vertreten durch Swisscom (Schweiz) AG, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Thomas Werren, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Projektänderung: Bagatelländerung an der Mobilfunkanlage zu nachträglicher ordentlicher Bewilligung Korrekturfaktor.
Standort / Parzelle: Weierboden 187, Parzelle Nr. 116.
Zone: ZöN.
Koordinaten: 2 604 331 / 1 182 300.
Gewässerschutzbereich: Au.
Hinweis: Auf die Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 2. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Burgistein, 3664 Burgistein oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20534.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind einzig gegen die Projektänderung möglich.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Thun, 28. April 2025

Regierungsstatthalteramt Thun


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