Burgergemeinde Thierachern

  17.04.2025 Thierachern, Thierachern

Auflage des Protokolls
An der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 5. April 2025 wurde unter anderem beschlossen, die Burgergemeinde Thierachern in einen Verein nach Art. 60 ff. ZGB umzuwandeln.

Das Protokoll der Versammlung liegt während dreissig Tagen öffentlich auf. Einsichtnahmen sind schriftlich bis zum 17. Mai an die Burgergemeinde zu richten, z.H. der Sekretärin, Deborah Schalbetter, Rütihubelweg 10, 3634 Thierachern.

Während der Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gemacht werden. Dies z.H. des Präsidenten, Franz Wenger, Hubel 101, 3634 Thierachern. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Das Protokoll ist öffentlich (Art. 65 OgR).
Die Sekretärin und der Burgerrat


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