Fakultatives Referendum

  24.04.2025 Buchholterberg, Buchholterberg

EDV-Anlage Gemeindeverwaltung; Kreditbeschluss
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2025 einen Kredit von Fr. 110 000.– für die Betreuung der EDV-Anlage der Gemeindeverwaltung für die nächsten 5 Jahre beschlossen. Der Kredit umfasst sämtliche Investitionskosten sowie die wiederkehrenden Kosten im Zusammenhang mit dem Server, Software, Lizenzen, Datensicherung und Archivierung über die nächsten 5 Jahre.

Dieser Beschluss unterliegt daher gemäss Art. 25 Abs. 1 Organisationsreglement dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigen (mindestens fünf Prozent = zurzeit 66 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten) können unterschriftlich verlangen, dass dieser Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Ein allfälliges Referendum ist bis 26. Mai 2025 beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, einzureichen.

Die Unterlagen liegen ab 24. April 2025 während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf.

Der Gemeinderat


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