Öffentliche Mitwirkung

  17.04.2025 Thierachern, Thierachern

Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 «Blumensteinstrasse»
Der Gemeinderat Thierachern bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 «Blumensteinstrasse» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 10. April bis und mit 12. Mai in der Gemeindeverwaltung auf. Alle Unterlagen sind zudem unter https://www.thierachern.ch/aktuell/gemeindeabrufbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, zu richten.

Thierachern, 10. April 2025
Der Gemeinderat


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