Genehmigung Teilrevision Organisationsverordnung inkl. Anhang I – III

  10.04.2025 Oberhofen, Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 die Teilrevision der Organisationsverordnung inkl. Anhang I – III genehmigt.

Die neue Organisationsverordnung inkl. Anhang I – III tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Mai 2025 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.cheingesehenwerden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.


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