Protokollauflage

  01.05.2025 Uttigen, Uttigen

Gemäss Art. 98 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen (OgR) wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens acht Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 23. April 2025 liegt somit vom 1. Mai bis 2. Juni öffentlich auf. Das Protokoll kann während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Bühlweg 1, Uttigen, eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden.

Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen gegen das Protokoll und genehmigt dieses im Anschluss an die öffentliche Auflage. Das vom Gemeinderat genehmigte Protokoll wird schliesslich in anonymisierter Form auf der Homepage der Gemeinde unter Gemeindeversammlungen aufgeschaltet.
Der Gemeinderat


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